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Unterricht
 
 
 
 
 
 
 

Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

 

Nach den Richtlinien der Schule für Geistigbehinderte kommt der Schule auch die kooperative Aufgabe zu, mit allen Personen und Einrichtungen, die sich um das Wohl des behinderten Kindes kümmern, gut zusammen zu arbeiten.

Je früher und intensiver die Zusammenarbeit, um so größer sind die Entwicklungshilfen. Zur Zusammenarbeit gehören die Partnerschaften und gemeinsamen Veranstaltungen mit anderen Schulen (Kooperation mit Realschulen und Grundschulen) sowie regelmäßige Kontakte mit/zu

•  medizinischen Stellen
•  psycho-therapeutischen Stellen
•  Kindergärten, Sonderkindergärten und Frühförderstellen
•  der Arbeitsverwaltung und Werkstatt für Behinderte
•  Wohnheimen
•  Örtlichen Vereinen, Freizeitangeboten
•  Zivil- und Kirchengemeinden

Durch die vielen Kontakte stellt sich die Schule in die Öffentlichkeit und ermöglicht so eine immer stärkere gesellschaftliche Einbeziehung, die auch besonders durch die Darstellung der schulischen Arbeit in den Medien erweitert und vertieft wird.