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Unsere pädagogischen Leitideen

a) Die Würde des Menschen ist unantastbar; sie kann durch Beeinträchtigungen der
    Entwicklung nicht verringert und verändert werden.

b) Lehrpersonen respektieren das behinderte Kind als Subjekt, als auf seine Weise
    gleichberechtigtes Gegenüber in einer einzigartigen Biografie.

c) Bildung und Erziehung gehören zu den unveräußerlichen Grundrechten eines jeden
    Menschen. Dieses Grundrecht gilt uneingeschränkt auch für Menschen mit schwerer
    und schwerster geistiger Beeinträchtigung.

d) Grundsätzlich ist jedes geistigbehinderte Kind unabhängig von Art und Schwere der
    Behinderung in pädagogische Fördermaßnahmen einzubeziehen.

e) Oberstes Ziel des pädagogischen Auftrages ist „Selbstverwirklichung in sozialer
    Integration“.

f) Trotz individueller Beeinträchtigung gilt es die eigenen Kräfte im Kind zu mobilisieren.

g) Der individuelle Förderbedarf des einzelnen Kindes und Jugendlichen bestimmt Art,
    Umfang und Zeitpunkt des unterrichtlichen Angebotes.